Gesetze / Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz
EUStAG§ 14 Gleichstellung mit Amtsträgern
Stand: 18.07.2020
Für die Anwendung des Strafgesetzbuches stehen die Delegierten Europäischen Staatsanwälte und der deutsche Europäische Staatsanwalt Amtsträgern gleich, sofern sie nicht bereits als Europäische Amtsträger erfasst sind.