Art 35 (ex-Artikel 20 EUV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 5
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- BGH, 09.06.2017 – 1 StR 39/17Strafverfahren: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei Verurteilung wegen derselben Tat; Strafvollstreckung bei zur Bewährung ausgesetzter FreiheitsstrafeZitiert von 3
- EuGH, 07.06.2012 – C-27/11Zitiert von 4
- EuGH, 15.05.2012 – C-79/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2022 – 3 Sa 203/21
- OLG Koblenz, 20.10.2004 – 1 Verg 4/04Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union in dritten Ländern und auf internationalen Konferenzen sowie ihre Vertretungen bei internationalen Organisationen stimmen sich ab, um die Einhaltung und Durchführung der nach diesem Kapitel erlassenen Beschlüsse, mit denen Standpunkte und Aktionen der Union festgelegt werden, zu gewährleisten.
Sie intensivieren ihre Zusammenarbeit durch Informationsaustausch und gemeinsame Bewertungen.
Sie tragen zur Verwirklichung des in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Rechts der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Schutz im Hoheitsgebiet von Drittländern und zur Durchführung der nach Artikel 23 des genannten Vertrags erlassenen Maßnahmen bei.