Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gebührenverordnung

EU-FahrgRBusBGebV

§ 1 Gebührenerhebung

Stand: 26.03.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-FahrgRBusBGebV/1#abs-1 (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes nach dem EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz werden die im Gebührenverzeichnis bestimmten Gebühren erhoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-FahrgRBusBGebV/1#abs-2 (2) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren.

§ 2