Gesetze / Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung EStSchlEV 2021 § 3 Bund Historische Fassung — Stand 01.01.2021 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen nach dem Komma zu berechnen und auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.