Gesetze / Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
ESanMVAnlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Stand: 01.01.2025
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 341, S. 8)
Von der Steuerermäßigung umfasst sind Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz beziehungsweise der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen in einem Gebäude (zum Beispiel Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs-/Klimatechnik, Beleuchtung). Eine Verbrauchsoptimierung kann dabei auch durch verbesserte Nutzerinformation erreicht werden. Dafür muss mindestens je Wohneinheit der Energieverbrauch erfasst und dem Nutzer über ein Interface visualisiert werden.
Systeme zur Verbesserung der Netzdienlichkeit müssen sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.
Folgende Maßnahmen sind begünstigt:
Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Systemtechnik
Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme
Notwendige Elektroarbeiten
Energiemanagementsysteme, Einregulierung
Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik, wie zum Beispiel Handy, Tablet, Computer, Fernseher, Lautsprecher.