Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO§ 29 Ausrüstung der Wagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-1 (1) Die Vorschriften für Personenwagen gelten auch für Triebwagen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-2 (2) Die Einsteigetüren der Reisezugwagen müssen sicher wirkende Verschlußeinrichtungen haben. Die Verschlußeinrichtungen müssen so beschaffen sein, daß die Türen von den Insassen geöffnet werden können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-3 (3) Die Öffnungen der Einsteigetüren neu zu bauender Personenwagen müssen im Wageninnern mit Schutzeinrichtungen gegen das Einklemmen der Finger versehen sein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-4 (4) Fernbetätigte oder automatisch schließende Türen müssen so beschaffen sein, daß bei ihrer Betätigung Personen nicht gefährdet werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-5 (5) Die seitlichen Schiebetüren aller Gepäckwagen und Gepäckabteile müssen bei neu zu bauenden Wagen mit einer Einrichtung versehen sein, die ein unbeabsichtigtes Schließen der Türen verhindert. Die dabei freizuhaltende Öffnung muß mindestens 300 mm betragen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-6 (6) Glasscheiben für Fenster, Türen und Wände neu zu bauender Reisezugwagen müssen aus Sicherheitsglas bestehen.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-7 (7) An den zum Öffnen eingerichteten Seitenfenstern der Reisezugwagen muß eine Warnung vor dem Hinauslehnen angebracht sein.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-8 (8) Reisezugwagen, die auf Strecken mit elektrischer Oberleitung verkehren, müssen so eingerichtet sein, daß ein Besteigen des Daches oder hochgelegener Tritte und Leitern bei im Betrieb regelmäßig vorkommenden Arbeiten nicht erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-9 (9) Personenwagen müssen mit Einrichtungen zur Beleuchtung und, wenn sie in der kalten Jahreszeit benutzt werden, auch mit Einrichtungen zur Heizung versehen sein.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/ESBO/29#abs-10 (10) Wagen sollen auf jeder Langseite mindestens einen Tritt und einen Handgriff für Rangierer haben.