Gesetze / Landesrecht Bayern / E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
ERVV Ju§ 4 Ersatzeinreichung
Stand: 25.08.2026
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.