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§ 4 ERVV Ju (Bayern) — Ersatzeinreichung

E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.