Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ERSTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Stand: 30.07.2026
Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.