Gesetze / Emissionshandelsverordnung 2020
EHV 2020Anlage (zu § 13)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4096 - 4097)
| Tarifstelle | Amtshandlungen der Zulassungsstelle | Gebührensatz (Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer) Angaben in Euro |
|---|---|---|
| 1 | Erstzertifizierung | |
| 1.1 | Antragsprüfung und Bescheid | |
| 1.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 945 |
| 1.1.1.1 | – je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.1 | 315 |
| 1.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 1 260 |
| 1.1.2.1 | – je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.2 | 315 |
| 1.1.2.2 | – Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 1.1.2 | 250 – 335 |
| 1.2 | Durchführung der Begutachtung (je Office-Audit oder je Witness-Audit) | 840 |
| 1.2.1 | zuzüglich Personal der Zulassungsstelle vor Ort, je Person und Tag | 840 |
| 1.2.2 | zuzüglich externer Begutachter vor Ort, je Begutachter und je Tag | 750 – 1 000 |
| 2 | Rezertifizierung | |
| 2.1 | Antragsprüfung und Bescheid nach Aktenlage | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.1.1 und 1.1.1.1 |
| 2.2 | Begutachtung im Rahmen der Rezertifizierung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 |
| 3 | Begutachtung nach Artikel 49 der Verifizierungsverordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifizierung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 |
| 4 | Anlassabhängige Überprüfung auf Basis der Artikel 51, 61 und 72 der Verifizierungsverordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifizierung | |
| 4.1 | Dokumentenprüfung und Bescheid, ohne Begutachtung | 1 000 – 5 000 |
| 4.2 | Anlassabhängige Begutachtung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 |
| 5 | Änderung des Zertifizierungsbereichs | |
| 5.1 | Antragsprüfung und Bescheid | |
| 5.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 525 |
| 5.1.1.1 | – je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.1 | 525 |
| 5.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 840 |
| 5.1.2.1 | – je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.2 | 315 |
| 5.1.2.2 | – Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 5.1.2 | 250 – 335 |
| 5.2 | Begutachtung im Rahmen der Änderung des Zertifizierungsbereichs | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 |
Änderungsverlauf
-
26.06.2018 Ausfertigung
Anlage geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (BGBl. I 872)
BGBl. 2018 I S. 872
BGBl. 2018 I S. 872
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