Gesetze / EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
EG-FGV§ 36 Freistellungsklausel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Celle, 10.05.2023 – 16 U 420/22Diesel-Abgasskandal: Kein Anspruch auf kleinen Schadensersatz bei Fahrzeugerwerb nach Aufspielen des Software-Updates KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die anerkannte oder akkreditierte Stelle hat die Bundesrepublik Deutschland und die Länder von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden freizustellen, die durch die Ausübung der mit der Anerkennung übertragenen Befugnisse verursacht werden.