Gesetze / EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
EG-FGV§ 10 Übereinstimmungsbescheinigung
Stand: 10.06.2019
Für die Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung ist § 6 Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nach Artikel 18 Absatz 6 der Richtlinie 2007/46/EG geforderten Zusätze einzutragen sind.