Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
Stand: 10.06.2019
Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 53b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3106)
BGBl. 2016 I S. 3106
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