Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
Stand: 10.06.2019
Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.