Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2023

§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

Stand: 10.06.2019

Bund

Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.

§ 53a § 53c