Gesetze / Eisenbahnkreuzungsgesetz
EBKrG§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-2 (2) Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich (Überführungen).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-3 (3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können (Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-4 (4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-5 (5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/EBKrG/1#abs-6 (6) Beteiligte an einer Kreuzung sind das Unternehmen, das die Baulast des Schienenwegs der kreuzenden Eisenbahn trägt, und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 1 EBKrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 18.02.2011 – 18 K 1600/09
- BVerwG, 14.04.2021 – 3 C 8/19Verpflichtung zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung aus einer Kreuzungsvereinbarung nach dem EisenbahnkreuzungsrechtZitiert von 2
- OVG NRW, 21.02.2014 – 16 A 1014/11
- BFH, 16.12.2010 – V R 16/10Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von SchienenkreuzungenZitiert von 1
- VG Koblenz, 29.08.2011 – 4 K 1583/10.KO
- BVerwG, 28.05.2015 – 3 C 1/15Geltungsbereich des Eisenbahnkreuzungsgesetzes; KreuzungsneubauZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2026 – OVG 6 B 16/25
- BVerwG, 25.03.2026 – 7 C 9.24Kostenerstattung für Baumaßnahmen im Bereich Eisenbahnkreuzung "Sinnerbachdurchlass"
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2025 – 1 L 53/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 EBKrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.