Gesetze / Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung
EAMIV§ 2 (zukünftig in Kraft)
Für § 2 EAMIV liegt kein Text vor zum Stichtag 09.08.2019.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.