Gesetze / Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
DtGrJWAbkVArt 2
Stand: 17.04.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DtGrJWAbkV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DtGrJWAbkV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 14 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DtGrJWAbkV/2#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.