Gesetze / Druckverarbeiter-Ausbildungsverordnung
DruckverarbAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf des Medientechnologen Druckverarbeitung und der Medientechnologin Druckverarbeitung wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.