Gesetze / Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung
DokErstÜbV§ 8 Inkrafttreten
Stand: 08.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 13.03.2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.