Gesetze / Dienstleistungsstatistikgesetz
DlStatG§ 3 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Statistik sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-2 (2) Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b werden für das Berichtsjahr 2008 zusätzlich nach Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 (ABl. EG Nr. L 293 S. 1) in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung erfasst.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 werden bei Erhebungseinheiten mit Umsätzen oder Einnahmen von weniger als 250.000 Euro im Berichtsjahr die Angaben nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a nur nach Stellung im Beruf sowie die Angaben nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe d, nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a, d und e und nach Absatz 1 Nr. 4 jeweils nur als Summe erfasst.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-4 (4) Bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Ländern und Umsätzen oder Einnahmen von 250.000 Euro und mehr im Berichtsjahr werden Angaben zu den Gesamtumsätzen oder -einnahmen, zur Gesamtzahl der tätigen Personen, zur Summe der Bruttolöhne und -gehälter sowie zu den gesamten Investitionen zusätzlich unterteilt nach Ländern erfasst.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-5 (5) Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b und c werden nur bei Erhebungseinheiten mit 20 und mehr tätigen Personen wie folgt erfasst:
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/DlStatG/3#abs-6 (6) Die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 1 Nr. 1 werden nach dem Stand vom 31. Dezember, zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b nach dem Stand vom 30. September, zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c und d, Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a, b, c, d, f und g sowie Absatz 1 Nr. 4 für das Berichtsjahr insgesamt und zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe e nach dem Stand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres erfasst.