Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV § 6 (weggefallen) Bund Außer Kraft: § 6 DirektZahlDurchfV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 6 DirektZahlDurchfV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm