Gesetze / Diätverordnung DiätV § 6 (weggefallen) Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2021 bis 25.06.2023. Zur aktuellen Fassung → Für § 6 DiätV liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm