Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten

DiätAss-APrV

§ 8 Niederschrift

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.

§ 7 § 9