Gesetze / Deutschsprachförderverordnung
DeuFöV§ 28 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 28 eingefügt durch Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
BGBl. 2022 I S. 2328 Gesetzgebungsmaterialien
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 28 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2027)
BGBl. 2018 I S. 2027
BGBl. 2018 I S. 2027
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