Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund

Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt internationale Anmeldungen von Designs eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Internationale Büro weiter.

§ 67 § 69