§ 2 Zuständige Behörde
Stand: 10.06.2019
Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Stand: 10.06.2019
Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.