Gesetze / Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen DarlehensV 1980 § 3 Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 07.09.2019. Zur aktuellen Fassung → (Aufgehoben)