Gesetze / Datentransparenzverordnung DaTraV 2020 § 1 Anwendungsbereich Bund Historische Fassung — Stand 10.07.2020 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.