Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 4b Beteiligungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-1 (1) Die Deutsche Welle leitet den Entwurf ihrer Aufgabenplanung in der jährlich fortgeschriebenen Fassung nach dem Beschluss der Bundesregierung über den jeweils nächsten Bundeshaushalt und Finanzplan rechtzeitig dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-2 (2) Der Entwurf der Aufgabenplanung wird in geeigneter Weise veröffentlicht, um der interessierten Öffentlichkeit im In- und Ausland Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-3 (3) Die Bundesregierung nimmt zu den inhaltlichen Aspekten der Aufgabenplanung der Deutschen Welle innerhalb von sechs Wochen Stellung. Der Deutsche Bundestag soll sich mit der Aufgabenplanung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten befassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-4 (4) Die Bundesregierung teilt der Deutschen Welle die im laufenden Haushaltsverfahren beschlossenen finanziellen Rahmendaten mit, soweit die Deutsche Welle betroffen ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-5 (5) Die Deutsche Welle beschließt durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates ihre Aufgabenplanung unter Einbeziehung von Stellungnahmen des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie aus der Öffentlichkeit innerhalb von zwei Monaten. Diese Aufgabenplanung enthält auch die Kalkulation der Betriebs- und Investitionskosten im Planungszeitraum. Folgt die Deutsche Welle in ihrer Aufgabenplanung Stellungnahmen nicht, so begründet sie ihre Entscheidung. Die Entscheidung über ihre Aufgabenplanung obliegt der Deutschen Welle.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-6 (6) Die Höhe des Bundeszuschusses für die Deutsche Welle wird durch das jährliche Bundeshaushaltsgesetz festgelegt.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/4b#abs-7 (7) Die Deutsche Welle veröffentlicht die dem Bundeszuschuss entsprechende Schlussfassung der Aufgabenplanung.