Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 42 Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/42#abs-1 (1) Der Intendant leitet die Deutsche Welle selbständig. Er ist für die Programmgestaltung und für den gesamten Betrieb der Anstalt allein verantwortlich. Der Intendant hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Rechte der anderen Organe bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/42#abs-2 (2) Der Intendant vertritt die Deutsche Welle gerichtlich und außergerichtlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/42#abs-3 (3) Der Intendant erlässt eine Geschäftsordnung der Deutschen Welle, in der die Zuständigkeiten der Direktionsbereiche sowie der Geschäftsablauf innerhalb der Direktionsbereiche geregelt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 42 DWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 04.12.2013 – 7 AZR 457/12Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche WelleZitiert von 16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.