Gesetze / Landesrecht Bayern / Durchführungsverordnung Wohnungsrecht
DVWoR§ 5 Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Stand: 25.08.2026
Für Grundstücke in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs darf Wohnungseigentum oder Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung durch die Gemeinde begründet werden.