Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
DVOGefHundG§ 6 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 1. November 2000
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht