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§ 6 DVOGefHundG (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 1. November 2000

Der Staatsminister des Innern

Klaus Hardraht