Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes
DVBayKrG§ 9 Auszahlung
Stand: 25.08.2026
Die Jahrespauschale wird jeweils in Höhe eines Viertels zum 20. März, 20. Juni, 20. September und 15. Dezember ausgezahlt.