Gesetze / Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGBefugAnO§ 2 Befugnisse von Dienstvorgesetzten
Stand: 01.05.2021
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- OVG NRW, 17.01.2023 – 1 B 1002/22Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202019/2#abs-1 (1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebs Civil Servants Services wahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202019/2#abs-2 (2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebs Civil Servants Services nimmt die Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services wahr.