Gesetze / Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGBefugAnO 2016-11§ 2 Befugnisse von Dienstvorgesetzten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202016-11/2#abs-1 (1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety wahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202016-11/2#abs-2 (2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servants Services wahr.