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§ 2 DTAGBefugAnO 2016-11 — Befugnisse von Dienstvorgesetzten

Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.07.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety wahr.

(2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servants Services wahr.