Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Denkmalschutzgesetz
DSchG NRW§ 29 Landespreis für Denkmalpflege und Denkmalschutz Nordrhein-Westfalen
Zur Würdigung der Leistungen in der Denkmalpflege kann das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium einen Landespreis für Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen verleihen.