Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 120a Besondere Vorschriften über die Amtsbezeichnungen
Stand: 01.08.2021
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Amtsbezeichnungen gelten nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiGStand: 01.08.2021
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Amtsbezeichnungen gelten nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.