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Gesetze / Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren naturwissenschaftlichen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

DPMAhnwDAnO

III.

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.

DPMAhnwDAnO

Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren naturwissenschaftlichen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

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Fassung

Zuletzt am 22.10.2026 mit der amtlichen Fassung (gesetze-im-internet.de) abgeglichen. Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Zitieren

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen)

recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAhnwDAnO/iii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAhnwDAnO/iii., abgerufen am 23.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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