Gesetze / Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen
DPAGPNUBestV§ 2 Beamtinnen und Beamte
Stand: 10.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPAGPNUBestV/2#abs-1 (1) Mit der Eintragung der Ausgliederung zur Aufnahme des Geschäftsfeldes P&P der Deutschen Post AG (Amtsgericht Bonn, HRB 6792) auf die Deutsche Post AG neu (Amtsgericht Bonn, HRB 30085) in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Post AG (Amtsgericht Bonn, HRB 6792) werden die Beamtinnen und Beamten, die am Tag zuvor bei der Deutschen Post AG (Amtsgericht Bonn, HRB 6792) beschäftigt waren, bei der Deutschen Post AG neu (Amtsgericht Bonn, HRB 30085) beschäftigt. Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die mit Wirkung vom Tag der Eintragung versetzt worden sind oder deren Beamtenverhältnis mit Ablauf des Vortages geendet hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPAGPNUBestV/2#abs-2 (2) Beschäftigt im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind auch solche Beamtinnen und Beamte,
Die in Satz 1 genannten Maßnahmen bleiben im Übrigen unberührt.