Gesetze / Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

DPAGBefugAnO

§ 3 Ernennungs- und Entlassungsbefugnis

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPAGBefugAnO%202016/3#abs-1 (1) Das Bundesministerium der Finanzen überträgt seine Befugnis zur Ernennung und Entlassung der bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A

1.
in den Laufbahnen des höheren Dienstes auf den Vorstand der Deutschen Post AG und
2.
im Übrigen auf die in § 2 genannten Stelleninhaber für die Beamtinnen und Beamten ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPAGBefugAnO%202016/3#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Finanzen behält sich vor, die Befugnis im Einzelfall selbst auszuüben.

§ 2 § 4