Gesetze / Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

DNBG

§ 18 Zuschuss

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Für Medienwerke in körperlicher Form gewährt die Bibliothek den Ablieferungspflichtigen auf Antrag einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abzuliefernden Ausfertigungen, wenn die unentgeltliche Abgabe eine unzumutbare Belastung darstellt. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.

§ 17 § 19