Gesetze / DMA DMA Art 43 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern Stand: 01.11.2022 Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.