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Art 43 DMA — Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

DMA

Stand: 01.11.2022 (Tag, ab dem dieser Text gilt)

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.