Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
DIBTABKOMMEN_G_2017§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DIBTABKOMMEN_G_2017/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DIBTABKOMMEN_G_2017/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 10. Juli 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) 746.9 KB