Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRV§ 1 Aufgaben des Lenkungsausschusses, Rechts- und Fachaufsicht
Stand: 01.08.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-1 (1) Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Deutsche Hämophilieregister (Register) einen Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss berät und beschließt über alle Fragen, die für das Register aufgrund dessen Aufgaben nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes maßgeblich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-2 (2) Die Mitglieder des Lenkungsausschusses tragen zur Erfüllung der Aufgaben des Registers bei, indem sie insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-3 (3) Die Rechts- und Fachaufsicht über den Lenkungsausschuss bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 führt das Bundesministerium für Gesundheit.