Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung

DHRV

§ 1 Aufgaben des Lenkungsausschusses, Rechts- und Fachaufsicht

Stand: 01.08.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-1 (1) Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Deutsche Hämophilieregister (Register) einen Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss berät und beschließt über alle Fragen, die für das Register aufgrund dessen Aufgaben nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes maßgeblich sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-2 (2) Die Mitglieder des Lenkungsausschusses tragen zur Erfüllung der Aufgaben des Registers bei, indem sie insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen:

1.
die organisatorische und technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers,
2.
die klinische und wissenschaftliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers und
3.
das Interesse der Patienten an einer qualitätsgesicherten Therapie.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/1#abs-3 (3) Die Rechts- und Fachaufsicht über den Lenkungsausschuss bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 führt das Bundesministerium für Gesundheit.

§ 2