Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Polizeihochschulgesetz DHPolG § 32 Hochschulgrad Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die Hochschule verleiht als Abschluss einen Mastergrad mit Angabe der Fachrichtung. Näheres regelt eine Satzung.