Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
DHMG§ 22 Übergangsregelung
Stand: 10.06.2019
Bis zur erstmaligen Konstituierung des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beraterkreises nach diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juni 2010 (BGBl. I S. 784) bleiben die zuvor bestehenden Gremien im Amt.