Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

DHMG

§ 18 Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHMG/18#abs-1 (1) Bei der unselbständigen Stiftung werden gebildet

1.
der Stiftungsrat,
2.
der wissenschaftliche Beraterkreis.

Die Mitglieder des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beraterkreises sind ehrenamtlich tätig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHMG/18#abs-2 (2) Die unselbständige Stiftung hat eine Direktorin oder einen Direktor.

§ 17 § 19