Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
DHMG§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
Stand: 10.06.2019
Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.